Doch, die Eltern können nachträglich behaupten, sie wären nicht einverstanden, und somit ist der Vertrag nichtig, da man ja als Kind keine Verträge abschließen darf. (bis zur Höhe des Taschengelds oder wie das war schon)
Ist mitunter recht nützlich, wenn der Sohnemann versehentlich in was schweineteures eingewilligt hat.
Sie haben nach Ablauf der ersten 14 Tage zwar nicht mehr die uneingeschränkte Möglichkeit der Rückgabe, für Produktfehler im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung haften wir selbstverständlich dennoch für volle zwei Jahre ab Lieferung bei Neuware, bzw. 12 Monate bei Gebrauchtware.
Heist das ich darf testen^^ udn dan nachher zurückschicken? ich woll leiber jetzt ne hd2900 pro haben^^
nein die karte ist nichtmal da ich wollte es ur wissen ob ich sie 14 tage behalten darf und dan zurückschicken kann weil ich jetzt vllt ne andere haben will^^
PS: zu dem was du meintest gilt nicht das die mir meine schuld beweisen müssen und nicht ich meine unschuld
idiot es geht jeztzt um einen onlinekauf und nicht im laden und da hat man 14 tage rückgaberecht und ich wollte wissen ob man in den 14 tagen die packung heile lassen muss.